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Die Zeit des Wartens ist vorbei! Der Trainingsbetrieb darf allerdings nur unter Einhaltung folgender Regeln aufgenommen werden:

Schutzmaßnahmen- und Hygienekonzept

 

I. Vorbemerkung
Die im folgenden aufgezählten Schutz – und Hygienemaßnahmen dienen dem Ziel, bei anhaltender Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie die Funktionsfähigkeit des Trainingsbetriebs aufrecht zu erhalten, dabei aber gleichzeitig die Gesundheit der Trainer und Mitglieder des Vereins sowie aller anderen das Trainingsgelände betretenden Personen zu schützen. Die Maßnahmen sind an die Bedingungen vor Ort anzupassen und gegebenenfalls zu ergänzen, um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für alle Beteiligten sicherzustellen. Gleichwohl stellt das Konzept einen Mindeststandard für den Trainingsbetrieb dar. Ergänzend sind die einschlägigen staatlichen Konkretisierungen zu beachten (4. Infektionsschutzverordnung des Freistaat Bayern).

 

II. Schutzmaßnahmen

1. Eingangsbereich/öffentlich zugänglicher Bereich

• Im Eingangsbereich wird ein Aushang zu den auf dem Gelände geltenden und zu beachtenden Hygieneregeln und zum Abstandsgebot angebracht.
• auf dem Gelände wird ein Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Auf diesen wird deutlich hingewiesen.
• Bei höherem Andrang wird der Zugang zum Gelände gesperrt.

2. Trainingsbetrieb

2.1 Training
• Die Hundeführer dürfen keine Krankheitszeichen aufweisen.
• Mindestabstand muss gewahrt werden.
• Vor und nach dem Parcoursbau sind die Hände zu desinfizieren.
• Parcourshelfer desinfizieren vor und nach der Tätigkeit ihre Hände.
• Vor und nach jedem Training sind die Hände zu desinfizieren.
• Nach dem Training wird das Gelände incl. PKW verlassen

2.2 empfohlene begleitende Maßnahmen im Trainingsbetrieb
• Bei Einhaltung des Mindestabstandes besteht keine Maskenpflicht.
• Während des Trainings besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht.
• Situationsbedingt kann vom Trainer das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeordnet werden.
• Pro Übungsstunde wird von jedem Trainer eine Teilnehmerliste mit Angabe des Namens geführt

2.3 Wartebereich/Parkplatz
• Begleitpersonen halten sich im PKW auf.
• Auf dem Parkplatz, der auch als Wartebereich dient, ist der gebotene Mindestabstand einzuhalten.
• Der Parkplatz wird bei Bedarf neben Hinweisen zu den Abstandsregeln mit Bodenmarkierungen für fünf PKW ausgerüstet.

3. Allgemeines/begleitende Maßnahmen

3.1 Mindestabstand/Hygiene
• Zum Schutz aller Beteiligten ist stets auf den gebotenen Mindestabstand von 1,5 m zu achten.
• Häufiges Händewaschen (30 Sekunden) verringert das Infektionsrisiko.
• Nach dem Betreten des Geländes und vor dem Verlassen sind die Hände zu desinfizieren.
• Handdesinfektion am besten mit Ellbogen bedienen.

3.2 Toilette
• In der Toilette ist auf ausreichend Seife und befüllte Handtuchspender zu achten.
• Die Toilette wird nach einem Plan gereinigt und desinfiziert.

4. Unterweisung und Kommunikation

• Alle Beteiligten sind über das Schutzmaßnahmen- und Hygienekonzept zu informieren.
• Das Schutzmaßnahmen- und Hygienekonzept ist auf dem Trainingsgelände und auf der Homepage zu veröffentlichen.

Schierling, den 08.05.2020

Die Vorsitzende
Viola Fasching

 

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